Die alfons meindl sozialstiftung

Zweck der Stiftung ist lt. Satzung der AlfonsMEINDLSozialstiftung die Förderung mildtätiger Zwecke durch die Unterstützung von im Sinne von § 53 AO bedürftigen und unverschuldet in Not geratenen Personen, für die von anderen staatlichen Behörden oder Sozialhilfeträgern keine ausreichende Kostenübernahme erreicht werden kann. Dabei muss es sich um Bürger aus den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land handeln.

Bedürftigkeit gem. § 53 AO liegt vor, wenn es sich um die Unterstützung von Personen handelt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder, deren Bezüge eine bestimmte Höhe nicht übersteigen.