Grundsätze

  • Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten nicht zu.
  • Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den
    • Erträgen des Stiftungsvermögens
    • Zuwendungen Dritter in Form von Spenden
  • Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern
  • Sämtliche in der Stiftung engagierte Personen arbeiten ehrenamtlich