Grundsätze
- Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten nicht zu.
- Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den
- Erträgen des Stiftungsvermögens
- Zuwendungen Dritter in Form von Spenden
- Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern
- Sämtliche in der Stiftung engagierte Personen arbeiten ehrenamtlich